Wir sind ÖAMTC Mietglieder für Ihre Sicherheit !!

Tel: 0650 22 66 344

  • Kurze Anmietinformation:

Vor jeder Autovermietung werden dem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Mietvertragsbestimmungen in Form eines Vertrages) übergeben, und sind somit zu Akzeptieren. 

  • Alle Preise inklusive 20% Mehrwertsteuer.
  • Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und Personalausweis/Reisepass zur Fahrzeugabholung mit!
  • Für die Anmietung wird grundsätzlich nur Barzahlung akzeptiert.
  • Fahrten ins Ausland werden nicht akzeptiert (PKW im Ausland sind nicht versichert).
  • Kein Probeführerschein, sowie ab dem Mindestalter von 21 Jahre ist die Anmietung möglich.
  • Tanken bei Übergabe nur Voll zu Voll.
  • Kaution von € 300,- sind in bar sind mitzubringen
  • Inklusive Haftpflichtversicherung, Zulassungsgebühr Straßenbenutzungsgebühr.
  • Pro Mehrkilometer werden bei Pkw nur 0,20 Cent u.bei Lkw 0,40 Cent verrechnet.
  • Bei Falschbetankung haftet der Mieter.
  • Bei Polizeistrafen - Abschleppung des Pkw haftet der Mieterin.
  • Fahrzeug darf nicht ohne Einverständnis des Vermieters an weiteren Personen übergeben werden.
  • Bei Stornierung weden 50% verrechnet.
  • Autobahnvignette, bei Falschbeklebung, Langzeitmiete od. Beschädigung haftet der Mieterin.
  • Der Mieterin ist nicht berechtigt, im Falle von Schäden oder Störungen des Fahrzeuges die fälligen Mietpreiszahlungen zu verweigern; er ist ferner nicht berechtigt, aus zeitweiligen Störungen oder erforderlichen Reparaturen des Miet-fahrzeuges irgendwelche Rechtsfolgen (insb. Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche) geltend zu machen.
  • Wenn ein Pkw gebucht wurde u. der Vormieter den Wagen verspätet zurückbringt od. beschädigt zurückbringt übernehmen wir keine Haftung für den Mietausfall.
  • Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen des bestehenden Vertrags bedürfen stets der Schriftform.
  • Der Mieter haftet für die während des Bestands des Mietverhältnisses entstanden Schäden am Fahrzeug und den Verlust des Fahrzeugs bzw. von Fahrzeugteilen und -zubehör. Ein etwaiger Fahrzeugsschaden wird durch Sachverständigengutachten hinsichtlich der Höhe der Reparaturkosten einschließlich einer eventuellen Wertminderung bzw. nach dem Wiederbeschaffungswert berechnet. Ferner haftet der Mieter für Abschleppkosten, Straßenreinigungskosten nach einem Unfall, Sachverständigengebühren, Mietausfall und sonstige Kosten.Jeder Unfall, oder Beschädigung des Mieters mit dem Mietwagen ist sofort dem Vermieter zu melden!!  Wird mit dem Mietfahrzeug ein Verkehrsverstoß oder eine Straftat begangen, ist die Vermieterin verpflichtet, den Behörden den Mieter/Fahrer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitraum zu benennen und alle zur Aufklärung der Tat notwendigen Informationen zu erteilen.

  • Bei Kaskofahrzeugen ist bei einer Beschädigung ein Selbstbehalt von € 700,- zu entrichten.

  • 12. Ladegut
    Der Mieter hat für die sachgemäße Befestigung des Ladegutes zu sorgen, sodass durch dieses kein Schaden am Mietfahrzeug eintritt. Ebenfalls ist die Be- und Entladung sorgfältig und ohne Beschädigung des Mietfahrzeuges vorzunehmen. Schäden durch unsachgemäß befestigtes Ladegut oder sorgfaltswidrigen Be- oder Entladevorgang sind nicht Gegenstand einer Haftungsreduzierungsvereinbarung und daher dem Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

  • 13. Achtung!! Bei Strafverügungen (Polizeistrafen, Parkstrafen ...) wird eine Bearbeitungsgebür von 20,--Euro in Rechnung gestellt. 
  • Satz u. Druckfehler vorbehaltlich!
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